
Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, so trägt der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen.
Haben Sie selbst den Unfall verursacht, so schickt in der Regel Ihre Versicherung ihren eigenen Kfz-Sachverständigen (Kaskoschaden). Haben Sie oder Ihre Versicherung Probleme im Rahmen der Schadensfeststellung durch die Versicherung, so können Sie einen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Es kommt dann zu einem Sachverständigenverfahren, in dem beide Gutachten von einem Obergutachter bewertet werden. Die in diesem Verfahren anfallenden Kosten können von einer Rechtschutzversicherung, z.B. dem ADAC-Rechtschutz, übernommen werden.
Wenn für den Laien ersichtlich ist, dass der Fahrzeugschaden unter 700 € beträgt, so ist die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen nicht notwendig. In diesem Fall kommt die Versicherung für die Kosten des Gutachters in der Regel nicht auf. Die Versicherung bezahlt nur die Kosten zur Bezifferung des Schadens, d.h. Kostenvoranschläge und Kurzgutachten.
Sachverständiger für Kfz-Schäden
und Kfz-Bewertung
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