
Verkehrsunfall - was sollte man jetzt tun?
In einen Verkehrsunfall kann jeder verwickelt werden. Am Unfallort die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, kann später viel Ärger ersparen!
Deshalb:
Sie hatten einen Unfall, haben aber den Unfallort verlassen und kein polizeiliches Protokoll aufnehmen lassen. Was ist im Nachhinein zu tun?
Lassen sie im Nachhinein vom Sachverständigen die noch möglichen Beweise sichern. Dazu gehören eine Aufnahme der Schäden am Fahrzeug und gegebenenfalls eine gemeinsame Besichtigung der Unfallstelle, um den Unfallhergang rekonstruieren zu können.
Was gehört zur Beweissicherung?
Sollten spätere Komplikationen hinsichtlich der Übereinstimmung der Aussagen der Unfallbeteiligten auftreten, so ist immer der im Vorteil, der Beweise gesichert hat.
Hinweis: Führen Sie am besten zum Festhalten der wichtigsten Daten das Formular
des europäischen Unfallberichts mit.
Kaskoschaden - was ist das?
Haben Sie den Unfall selbst verschuldet und sind Sie im Besitz einer Fahrzeug-Kasko-Versicherung, so spricht man von einem Kaskoschaden. In diesem Fall müssen Sie mit Ihrer Versicherung sprechen um abzuklären, was für ein Sachverständiger (Sachverständiger der Versicherung oder freier Sachverständiger) zu Rate gezogen werden kann. In der Regel schickt die Versicherung einen eigenen Sachverständigen.
Haftpflichtschaden - was ist das?
Um einen Haftpflichtschaden handelt es sich, wenn Sie nicht der Verursacher des Unfalls sind. In diesem Fall können Sie sofort ein Gutachten bei einem Sachverständigen Ihrer Wahl in Auftrag geben.
Wer erstattet den Nutzungsausfall?
Den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeuges zahlt (bei einem nicht von Ihnen verschuldeten Unfall) die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Man kann sich entweder einen Mietwagen zur Verfügung stellen oder sich das Geld ausbezahlen lassen. Bei einem Totalschaden gibt es Geld für den für eine Wiederbeschaffung benötigten Zeitraum (14 Tage).
Für die Berechnung des Tagegeldes sind die Fahrzeugtypen in Klassen eingeteilt: So würde man beispielsweise für einen Fiat Panda (25-40 kW) (Fahrzeuggruppe "A") 27,- € Tagesgeld erhalten. Für einen Ford Fiesta (37 kW) (Fahrzeuggruppe "B") wären es 29,- € Tagesgeld.
Sachverständiger für Kfz-Schäden
und Kfz-Bewertung
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