Kosten Schadengutachten

Wer trägt die Kosten bei einem Unfallgutachten?

Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, so trägt der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen.

 

Haben Sie selbst den Unfall verursacht, so schickt in der Regel Ihre Versicherung ihren eigenen Kfz-Sachverständigen (Kaskoschaden). Haben Sie oder Ihre Versicherung Probleme im Rahmen der Schadensfeststellung durch die Versicherung, so können Sie einen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Es kommt dann zu einem Sachverständigenverfahren, in dem beide Gutachten von einem Obergutachter bewertet werden. Die in diesem Verfahren anfallenden Kosten können von einer Rechtschutzversicherung, z.B. dem ADAC-Rechtschutz, übernommen werden.

 

Wenn für den Laien ersichtlich ist, dass der Fahrzeugschaden unter 700 € beträgt, so ist die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen nicht notwendig. In diesem Fall kommt die Versicherung für die Kosten des Gutachters in der Regel nicht auf. Die Versicherung bezahlt nur die Kosten zur Bezifferung des Schadens, d.h. Kostenvoranschläge und Kurzgutachten.

 

 

Noch Fragen zu Unfallgutachten?

 

Wenn es doch gekracht hat oder Sie Fragen haben, scheuen Sie sich nicht mit uns Kontakt aufzunehmen, es gibt immer eine Lösung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jörg-Peter Nagel

Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Dipl. Ing. J.-P. Nagel

Sachverständiger für Kfz-Schäden 

und Kfz-Bewertung 

 

Prenzlauer Allee 206

10405 Berlin

 

Telefon: 030-48 49 48 70

Mobil: 0172-321 61 27

E-Mail: kontakt@kfz-sv-nagel.de

 

Mehr Infos:

Unfallgutachten

Verkehrs-/Schadengutachten

Leistungen Schadengutachten

Kfz-Portal und Automarkt