Das Schadengutachten

Was beinhaltet ein Schadengutachten?

 

Das Gutachten enthält:

  • die Berechnung der Schadenhöhe
  • den Vergleich der Reparaturkosten mit dem Wiederbeschaffungswert
  • die Ermittlung von wirtschaftlichen Totalschäden (wenn gegeben)
  • die Festlegung der Wertminderung
  • die Bestimmung des Nutzungsausfalls
  • die Einholung von Restwertangeboten (wenn gewünscht)

 

Ist ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt ausreichend?

Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt hat keine beweissichernde Funktion. Oft kommt es zu einer Schadenfehleinschätzung, z. B. sind häufig verdeckte Teile beschädigt ohne das dies äußerlich sichtbar wäre.

 

Was ist ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten enthält die Schadenhöhe und Fotos. 

Zusätzliche Angaben (wie z.B. der Wiederbeschaffungswert) und erläuternde textliche Angaben sind nicht enthalten.

 

Gutachten enthalten Aussagen zu den Begriffen Totalschaden, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung:

 

Was genau versteht man darunter?

 

1. Totalschaden

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges technisch nicht möglich ist. Der Anspruch kann dann nur in Form einer Wiederbeschaffung geltend gemacht werden. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten unverhältnismäßig den Wiederbeschaffungswert übersteigen. D.h., die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert ist geringer als die Summe von Reparaturkosten und Minderwert.

 

2. Restwert

Als Restwert wird der Erlös bezeichnet, den man beim Verkauf eines Fahrzeuges im beschädigten Zustand erhalten würde.

 

3. Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Geldbetrag, der - im Falle eines Totalschadens - für ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeug aufzubringen ist. Dieser Wert wird vom Kfz-Sachverständigen ermittelt. Dabei sind Alter, Zustand, Laufleistung usw. sowie die regionale Marktlage zu berücksichtigen.

 

4. Wertminderung („Minderwert“)

Bei Unfallfahrzeugen wird zwischen der technischen und der merkantilen Wertminderung unterschieden. 

 

Bei der technischen Wertminderung handelt sich um eine Herabsetzung des Fahrzeugwertes, die durch zurückgebliebene technische Mängel nach einer Reparatur zustande kommt. Eine technische Wertminderung gibt es heute nur noch selten. 

 

Bei der merkantilen Wertminderung handelt es sich nur um den Verdacht verborgener technischer Mängel, die sich in der Folgezeit bemerkbar machen könnten. Die meisten Käufer fragen mittlerweile nach vorangegangenen Unfallschäden. Unfallbehaftete Fahrzeuge werden - trotz einer technisch einwandfrei ausgeführten Reparatur - im Verkehr geringer bewertet als unfallfreie Fahrzeuge. 

 

Beim auszugleichenden Wert werden Faktoren wie das Alter, der Wert und die Marktstellung des Fahrzeuges sowie das Ausmaß und die Intensität der wertminderungsrelevanten Schäden berücksichtigt.

Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Dipl. Ing. J.-P. Nagel

Sachverständiger für Kfz-Schäden 

und Kfz-Bewertung 

 

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