Unfallgutachter Berlin

Es hat gekracht, wer hat Schuld? Was tun?

Verkehrsunfall – was sollte man jetzt tun?

In einen Verkehrsunfall kann jeder verwickelt werden. Am Unfallort die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, kann später viel Ärger ersparen!

 

Maßnahmen:

  • Sichern Sie nach einem Unfall den Unfallort ab (Warndreieck bzw. Warnblinkanlage) und - wenn nötig - leisten Sie erste Hilfe.
  • Rufen Sie die Polizei und bei Bedarf den Rettungsdienst sowie die Feuerwehr.
  • Bleiben Sie am Unfallort.
  • Bitten Sie Unfallzeugen, Zeugenaussagen zu machen.
  • Sichern sie die Beweise nach Möglichkeit selbst, d.h. fotografieren Sie den Unfallort, skizzieren Sie die Unfallszene und markieren Sie die Endstellung der Fahrzeuge mit Ölkreide.
  • Trifft die Polizei erst nach längerer Zeitverzögerung ein, so räumen Sie die Unfallstelle, sonst drohen Verwarnungsgelder.
  • Unterstützen Sie die Polizei bei der Protokollaufnahme.

 

Sie hatten einen Unfall, haben aber den Unfallort verlassen und kein polizeiliches Protokoll aufnehmen lassen. Was ist im Nachhinein zu tun?

Lassen sie im Nachhinein vom Sachverständigen die noch möglichen Beweise sichern. Dazu gehören eine Aufnahme der Schäden am Fahrzeug und gegebenenfalls eine gemeinsame Besichtigung der Unfallstelle, um den Unfallhergang rekonstruieren zu können.

 

 

Was gehört zur Beweissicherung?

Sollten spätere Komplikationen hinsichtlich der Übereinstimmung der Aussagen der Unfallbeteiligten auftreten, so ist immer der im Vorteil, der Beweise gesichert hat.

 

Hinweis: Führen Sie am besten zum Festhalten der wichtigsten Daten das Formular des europäischen Unfallberichts mit.

 

  • notieren Sie sich den vollständigen Namen und die vollständige Adresse der einzelnen Zeugen
  • machen Sie Fotos von der Unfallstelle (halten Sie am besten immer ein Kamera in Ihrem Auto bereit)
  • führen Sie immer Schreibzeug und Kreide im Fahrzeug mit
  • kennzeichnen Sie die Positionen der Fahrzeuge mit Kreide
  • erstellen Sie eine Skizze vom Unfall

 

 

Kaskoschaden - was ist das?

Haben Sie den Unfall selbst verschuldet und sind Sie im Besitz einer Fahrzeug-Kasko-Versicherung, so spricht man von einem Kaskoschaden. In diesem Fall müssen Sie mit Ihrer Versicherung sprechen um abzuklären, was für ein Sachverständiger (Sachverständiger der Versicherung oder freier Sachverständiger) zu Rate gezogen werden kann. In der Regel schickt die Versicherung einen eigenen Sachverständigen.

 

 

Haftpflichtschaden - was ist das?

Um einen Haftpflichtschaden handelt es sich, wenn Sie nicht der Verursacher des Unfalls sind. In diesem Fall können Sie sofort ein Gutachten bei einem Sachverständigen Ihrer Wahl in Auftrag geben.

Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Dipl. Ing. J.-P. Nagel

Sachverständiger für Kfz-Schäden 

und Kfz-Bewertung 

 

Prenzlauer Allee 206

10405 Berlin

 

Telefon: 030-48 49 48 70

Mobil: 0172-321 61 27

E-Mail: kontakt@kfz-sv-nagel.de

 

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